Der Frühling hält Einzug, die Natur erwacht. Unzählige Spaziergänger, Jogger, Hundefreunde, Reiter und sonstige Naturfreunde zieht es, besonders bei schönem Wetter, hinaus in Wald und Flur.
Dort bewegen sie sich, oft von ihnen unbemerkt, durch die „Kinderstuben“ unserer Wildtiere, die jetzt im Frühjahr wieder mit tierischem Nachwuchs reichlich gefüllt sein werden. Nicht selten bringt das Gefahren für die schutzlosen Jungtiere mit sich.
Freilaufende und unbeobachtete Hunde stellen dabei nur eine der oft tödlichen Bedrohungen dar. Noch bevor es „Herrchen“ oder „Frauchen“ gelingt, den frei über die Wiese schnuppernden Vierbeiner zurückrufen, hat dieser mit seiner feinen Nase das sich im Gras drückende Jungtier aufgespürt und blitzschnell seinem Instinkt folgend zugeschnappt. Nicht immer wird das hilflose Jungtier dabei sofort getötet, oft wird schwer verletzt seinem Schicksal überlassen. Nicht selten bleibt das Geschehen von den Hundebesitzern unbemerkt. Der BJV-Kreisvorsitzende Michael Hein appelliert daher an die an alle Hundebesitzer, Ihre Hunde während der Brut- u. Setzzeit in der freien Natur an die Leine zu nehmen. „Tierliebe hört nicht beim eigenen Vierbeiner auf!“
Leider werden auch immer wieder vermeintliche tierische „Findelkinder“ von besorgten Tierfreunden mit nach Hause genommen, um sie dann dort „aufzupäppeln“. Diese falsch verstandene menschliche Tierliebe endet für zahlreiche Wildtierjungen jedes Jahr tödlich. Rehkitze und Junghasen werden von ihren Müttern nicht herzlos verlassen, vielmehr beobachten diese ihre Jungtiere aus sicherer Entfernung. Sie tun das um mögliche Fraßfeinde, wie den Fuchs, nicht durch ihre eigene Fährte zu den Jungtieren zu führen.
Michael Hein: „Bitte nehmen sie keinesfalls ein Jungtier mit den Händen auf oder gar mit nach Hause! Ziehen sie sich langsam zurück und geben sie dem Muttertier Gelegenheit sich um den Nachwuchs zu kümmern.
Im Übrigen stellt das Mitnehmen von Wildtierjungen eine Straftat dar, auch wenn es in guter Absicht geschieht. Bitte wenden sie sich im Zweifel an die Polizei, die dann den jeweiligen Jagdpächter von dem Vorfall in Kenntnis setzen wird.

